Ob klein, mittel oder Industrie – es gibt kaum ein Unternehmen in Österreich, das nicht mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammenarbeitet. Ein neues Berufsgesetz bringt nun Neuerungen für beide Berufe, von denen auch die Unternehmen profitieren werden.

Das Ende Juni vom Nationalrat beschlossene Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 2017 beinhaltet eine Anpassung der Befugnisse für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beide Berufsgruppen dürfen nun auch standardisierte Dienstverträge erstellen, womit jetzt eine durchgehende Beratung für Unternehmen in der Personalverrechnung gegeben ist. Außerdem dürfen Steuerberater ihre Klienten nun auch gegenüber der Finanzpolizei, in Verwaltungsstrafverfahren und vor dem VwGH in Sozialversicherungsangelegenheiten vertreten.
Ein Gewinn für alle Beteiligten
Die neuen Befugnisse bringen eine Entlastung der Wirtschaft in der Verwaltung und erhöhen die Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Ausweitung der Befugnisse war eine langjährige Forderung der Wirtschaft, vor allem der rund 400.000 kleinen Unternehmen. Der Steuerberater ist der erste und wichtigste Ansprechpartner für KMUs. Rund 95 % der heimischen Unternehmen arbeiten mit einem Steuerberater zusammen. So auch in der Personalverrechnung, wo der Steuerberater früher beispielsweise bei der Erstellung von Dienstverträgen an den Rechtsanwalt verweisen musste. Dafür hatten die Unternehmen kein Verständnis, zumal es für sie mehr Zeit- und Kostenaufwand bedeutete.
Wirtschaftsprüfer erhöhen die Transparenz
In Österreich gibt es in etwa 1.950 Wirtschaftsprüfer, die pro Jahr ca. 14.000 Prüfungen durchführen. Die österreichischen Wirtschaftsprüfer betreuen neben den börsennotierten Unternehmen auch den österreichischen Mittelstand und sie bestätigen die Vertrauenswürdigkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse unserer heimischen Mittelstandsbetriebe. In ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer sind sie auch wichtige Partner für die Aufsichtsräte.
Eine gute, vertrauensvolle Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, insbesondere dem Prüfungsausschuss eines Unternehmens schafft definitiv einen Mehrwert für beide Seiten. Denn eine frühzeitige Einbindung des Abschlussprüfers in wesentliche Fragen der Unternehmensentwicklung und -berichterstattung steigert die Qualität der Prüfung und dadurch die Aussagekraft der Prüfungsberichte und der an die Öffentlichkeit gerichteten Bestätigungsvermerke. Aussagekräftige und transparente Prüfungsergebnisse führen zu mehr Vertrauen in die Unternehmen und dadurch auch langfristig zum Sinken der Haftungsrisiken – auch für Aufsichtsräte. Ein Gewinn für alle Beteiligten.
WTBG 2017 bringt Anpassung der Ausbildung an internationale Standards
Das WTBG 2017 sieht auch eine Änderung beim Berufszugang für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind zwei Berufe geworden, die ein besonders hohes Maß an Spezialisierung und Fortbildung im jeweiligen Fachbereich erfordern. Bei allen Gemeinsamkeiten die es weiterhin geben wird, besteht nun die Möglichkeit eine Wirtschaftsprüfungsbefugnis zu erwerben ohne zuvor oder gleichzeitig die Steuerberater-Fachprüfung ablegen zu müssen. Der getrennte Zugang zu beiden Berufsgruppen ist eine längst notwendige Anpassung an internationale Standards.
Autor: Mag. Klaus Hübner, Präsident der KWT
Bilder: ZVG
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